Kostenloses Tool · DACH
DSGVO-Check für Vermieter
Beantworten Sie 8 Fragen und erfahren Sie sofort, ob Ihre Vermietungspraxis datenschutzkonform ist — mit konkreten Maßnahmen für jede Lücke.
Informieren Sie Bewerber vor der Datenerhebung schriftlich darüber, welche Daten Sie erfassen und wofür?
Löschen Sie Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber spätestens nach 3 Monaten?
Haben Sie Bewerbungsunterlagen aus den letzten 3 Jahren, die Sie nie gelöscht haben?
Nehmen Sie Bewerbungen ausschließlich über kontrollierte Kanäle entgegen (kein WhatsApp, kein persönliches Email-Konto)?
Holen Sie für die Weitergabe von Bewerberdaten an Mitbewerber oder Makler eine ausdrückliche Einwilligung ein?
Fordern Sie von Bewerbern nur die für die Mieterauswahl notwendigen Unterlagen an (keine Religionszugehörigkeit, Nationalität etc.)?
Wissen alle Personen, die Zugriff auf Bewerberdaten haben (z.B. Verwaltungsdienstleister), von ihrer DSGVO-Pflicht?
Können Sie einem Bewerber auf Anfrage binnen 30 Tagen Auskunft über alle gespeicherten Daten geben?
0 / 8 Fragen beantwortet
Warum müssen Vermieter die DSGVO beachten?
Wer Wohnungen vermietet, verarbeitet personenbezogene Daten — automatisch. Bewerbungsunterlagen, SCHUFA-Auskünfte, Einkommensnachweise, Ausweiskopien: Das alles sind Daten, für die die DSGVO volle Anwendung findet. Privatvermieter sind keine Ausnahme. Die Datenschutzbehörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben das in den letzten Jahren mehrfach bestätigt.
Die 5 häufigsten Fehler
- Bewerbungsunterlagen nie gelöscht
- Kein Datenschutzhinweis für Bewerber
- Bewerbungen per WhatsApp empfangen
- Daten an Dritte ohne Einwilligung
- Nicht auf Auskunftsanfragen vorbereitet
Was DSGVO konkret bedeutet
- → Informationspflicht vor Datenerhebung (Art. 13)
- → Löschpflicht nach Ablauf (Art. 17)
- → Auskunftsrecht des Bewerbers (Art. 15)
- → Datensparsamkeit (Art. 5)
- → Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2)
Wie lange darf ich Bewerberdaten aufbewahren?
Die Faustregel: Solange der Zweck besteht. Bei Bewerbungen endet der Zweck mit der Ablehnung oder dem Vertragsabschluss. Danach gilt:
- Abgelehnte Bewerber: Löschung nach spätestens 3 Monaten (AGG-Einspruchsfrist)
- Ausgewählter Mieter: Aufbewahrung für Vertragsdauer + 3 Jahre (Verjährungsfrist)
- Unterlagen mit steuerlicher Relevanz: bis zu 10 Jahre
Dieser Check ist eine Orientierungshilfe und kein Rechtsrat. Bei konkreten DSGVO-Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalts.