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Maklerprovision-Rechner

Seit dem Bestellerprinzip (DE) bzw. Erstauftraggeberprinzip (AT) zahlt der Vermieter die Provision, wenn er den Makler beauftragt hat. Berechnen Sie in Sekunden, was das für Ihre Vermietung bedeutet.

Das automatisiert MonaMacht bereits für Sie: Exposé-Erstellung, Bewerber-Scoring, Terminkoordination, Mietvertrag nach BGB, Übergabeprotokoll — rund 80 % der klassischen Makler-Leistung. Die Besichtigung vor Ort übernehmen Sie weiterhin selbst.
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Reines Berechnungstool, keine Rechtsberatung. Individuelle Vereinbarungen und Sonderfälle (z. B. Makler = Hausverwalter) können abweichen — im Zweifel Maklervertrag prüfen lassen.

Wer zahlt die Maklerprovision bei einer Vermietung?

In Deutschland gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG): Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision — bei der Vermietung einer Wohnung ist das in aller Regel der Vermieter. In Österreich gilt seit dem 1. Juli 2023 das Erstauftraggeberprinzip (§ 17a MaklerG): Auch hier zahlt derjenige, der den Makler zuerst beauftragt hat.

Deutschland (§ 3 WoVermRG)

Höchstprovision: 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % USt.

Österreich (§ 20 Abs. 2 ImmMV)

Höchstprovision: 3 Bruttomonatsmietzinse zzgl. 20 % USt — unabhängig von der Befristungsdauer des Mietvertrags.

Muss ich als Vermieter überhaupt einen Makler beauftragen?

Nein. Die Kernaufgaben eines Vermittlungsmaklers — Exposé erstellen, Bewerber vorqualifizieren, Besichtigungen koordinieren, Mietvertrag aufsetzen, Übergabe dokumentieren — deckt MonaMacht bereits weitgehend automatisiert ab. Die persönliche Besichtigung vor Ort bleibt in jedem Fall Ihre Aufgabe.

Dieser Rechner ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Individuelle Vereinbarungen können abweichen.